fairtrade

Bio. GMO-frei. FairTrade.

Fair Wear Foundation  

Die Fair Wear Foundation (FWF) fördert weltweit faire Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie. – Der Verhaltenskodex (“Code of Conduct”) für die Bekleidungsindustrie ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und der FWF. – Die Mitglieder unterzeichnen den Kodex und akzeptieren die unabhängige Überprüfung dessen Einhaltung. – Der Verhaltenskodex basiert auf den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Universalen Menschenrechtserklärung.
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Der Verhaltenskodex umfasst die folgenden acht Punkte:

781 Keine Zwangsarbeit
Es gibt keine Zwangsarbeit, das beinhaltet auch Zwangsarbeit im Rahmen eines Schuldfreikaufs durch Arbeit von Gefängnisinsassen. Übereinkommen 29 und 105
882 Keine Diskriminierung von Beschäftigten
Personalbeschaffung, Lohnpolitik, Weiterbildungsmöglichkeiten, Beförderungspolitik, Beendigung der Beschäftigung, Renten und alle anderen Aspekte von Beschäftigungsverhältnissen basieren auf dem Grundsatz der Gleichheit ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, politischer Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Nationalität, sozialem Umfeld und Behinderung. Übereinkommen 100 und 111
983 Keine Kinderarbeit
Es gibt keine Kinderarbeit. Die Beschäftigten müssen ihre Schulausbildung abgeschlossen haben und mindestens 15 Jahre alt sein. Jede Form von Sklaverei oder ähnlichen Praktiken wie Kinderhandel, Leibeigenschaft und Zwangsarbeit sind ausgeschlossen. Kinder (zwischen 15 und 18 Jahren) dürfen keine Tätigkeiten verrichten, die durch ihre Natur oder die Art und Weise der Ausführung die Gesundheit, Sicherheit oder Moral beeinträchtigen können. Übereinkommen 138 und 182
1084 Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
Das Recht aller Beschäftigten eine Gewerkschaft zu gründen oder ihr beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen wird anerkannt. Arbeitnehmervertreter dürfen nicht diskriminiert werden und sollen Zugang zu allen Arbeitsbereichen haben, soweit dies im Rahmen der Ausführung dieses Amtes notwendig sein wird. Übereinkommen 87, 98, 135 und Empfehlung 143
1185 Zahlung von existenzsichernden Mindestlöhnen
Löhne und andere Leistungen, die für eine normale Arbeitswoche gezahlt werden, entsprechen mindestens den gesetzlichen Mindestvorgaben oder den branchenüblichen Standards. Sie werden immer adäquat sein, sodass die Beschäftigten und ihre Familien davon leben können und darüber hinaus noch etwas zur freien Verfügung haben. Lohnabzug als Disziplinarmaßnahme ist nicht erlaubt, Lohnabzüge aus anderen Gründen sind nur im gesetzlichen Rahmen gestattet. Die Abzüge dürfen niemals so ausfallen, dass der Beschäftigte weniger als den vorgenannten Mindestlohn erhält. Die Beschäftigten sind klar und adäquat über ihre Lohnbestandteile einschließlich Grundlohn und Zahlungsweise zu informieren. Übereinkommen 26 und 131
1286 Keine exzessiven Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten richten sich nach geltender Gesetzgebung und branchenüblichen Standards. Die Arbeiter werden keinesfalls verpfl i chtet werden, regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Sie werden mindestens einen freien Tag pro Woche erhalten. Überstunden werden auf freiwilliger Basis geleistet, werden 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen, werden nicht regelmäßig angeordnet und werden immer zusätzlich vergütet.
1387 Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen
Es werden Maßnahmen unter Berücksichtigung des derzeit verfügbaren Kenntnisstandes und möglicher spezifi scher Risiken ergriffen, um eine gesunde und hygienische Arbeitsumgebung zu schaffen. Es werden nachhaltige Maßnahmen ergriffen, um Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden, die aus der Beschäftigung resultieren oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Risikofaktoren in der Arbeitssituation werden soweit wie möglich minimiert. Physische Gewalt und Androhung physischer Gewalt, unübliche Bestrafungen oder Disziplinarmaßnahmen sowie sexuelle Belästigung oder andere Formen der Einschüchterung durch den Arbeitgeber sind streng untersagt. Übereinkommen 155
1488 Gültige Arbeitsverträge
Die Verpfl ichtungen des Arbeitgebers, die aus den Sozialversicherungsgesetzen und Regulierungen eines normalen Arbeitsvertrages resultieren, werden nicht durch Einführung von Scheinarbeits- oder -ausbildungsverträgen umgangen, die einen Einstieg in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis nicht vorsehen. Junge Beschäftigte sollen die Möglichkeit erhalten, an Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen teilnehmen zu können.

http://www.fairwear.org

Global Organic Textile Standard

Qualitätssiegel für konsequent ökologische und sozial verträgliche Textilien. GOTS wurde vom Internationalen Verband der Naturtextilwirtschaft (IVN) zusammen mit anderen internationalen Textilverbänden entwickelt. Das GOTS ist ein Qualitätssiegel welches für hochwertige, konsequent ökologische und sozial verträgliche Textilien steht. GOTS-zertifizierte Produkte erfüllen den Mindeststandard der nach Meinung der International Association Natural Textile Industry von biologischen Textilprodukten zu erfüllen ist. Dieser, weltweit bekannte und verbreitete Standard wird von der „International Working Group on GOTS” vergeben.
Erfüllte Kriterien für Kleidung und Textilien:

– Besondere Leistungen im Sozialbereich
– Vorgaben für die Zusammensetzung des Textilerzeugnisses
– Kontrolliert biologischer Anbau der Fasern ²)
– Beschränkung des Einsatzes umweltschädlicher und gesundheitsschädlicher Stoffe und Verfahren
– Betriebliches Umweltmanagement
– Abwasseraufbereitung
²) Mind. 70% der Fasern stammen aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft
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http://www.global-standard.org/

Earth Positive

EarthPositive soll in einem der umweltschädlichsten Industriezweige aufzeigen, welche hohen Umwelt-, sozialen und ethischen Standards möglich sind.
EarthPositive Apparel ist zu 100% ein biologisches Produkt entsprechend des Global Organic Textile Standards und zertifiziert von der Control Union. EarthPositive ist GMO-frei.
Fair Trade Praktiken
Durch den Global Organic Textile Standard werden Bauern und Feldarbeiter
geschützt – durch strenge soziale Kriterien durch lückenlose Rückverfolgbarkeit
der gesamten Lieferkette und durch das Nutzungsverbot giftiger Chemikalien,
die die Gesundheit der Bauern und ihrer Familien schwer beeinträchtigen
können. Diese Standards entbinden arme Farmer auch von den Dritte Welt
Schulden an Chemieunternehmen der „Pestizid-Tretmühle“.
Wichtige Kriterien bei der Auswahl der Baumwolle
Wir garantieren, dass unsere Baumwolle nicht aus Usbekistan, einem Land, in
dem die Kinderarbeit immer noch sehr verbreitet ist, importiert wird. Damit
folgen wir den Empfehlungen der Environmental Justice Foundation „Clean
Cotton Campaign”. Die vollständige Rückverfolgbarkeit der zertifizierten
Biobaumwolle erlaubt es uns, diese Garantie zu geben.

Wasserverbrauch
Für die Produktion von 1 kg Baumwolle werden ca. 20.000 Liter Wasser
benötigt. Das entspricht der Menge von einem T-Shirt und einem Paar Jeans.
Deshalb haben wir uns entschlossen, in einer Region zu produzieren, die
ihre Wasservorräte bis zu 95% durch die Monsunregen deckt. Das war ein
wichtiges Entscheidungskriterium, denn der Monsunregen reduziert den Bedarf
an großfl ächiger Bewässerung (wie sie traditionell mit dem konventionellen
Baumwollanbau assoziiert wird), die zum Schaden der lokalen Bevölkerung
regionale Flüsse und Seen austrocknet.
Windkraft
Die primäre Energiequelle für die Produktionsprozesse für EarthPositive
Produkte – von Garnspinnen bis hin zum Konfektionieren – sind 30 massive
Windturbinen, die Windkraft in saubere erneuerbare Energie umwandeln.   Der Umwelt zuliebe
EarthPositive ist Öko-Tex Standard 100, Klasse I zertifiziert. Der Öko-Tex
Standard 100 garantiert die Sicherheit von Textilien und Färbemittel für die
menschliche Gesundheit. Das heißt auch, dass wir uns bei der Herstellung
unserer Produkte noch stärker für umweltfreundliche Produktionsmethoden
einsetzen.  
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http://www.earthpositive.se/step.html

Der Druck
unterstützt einen Sozial-Ökonomischen Betrieb

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Der sozialökonomische Betrieb wurde 1993 mit dem Ziel gegründet, auch der besonders stigmatisierten Personengruppe der DrogenkonsumentInnen einen Zugang zu Arbeit zu ermöglichen.
http://www.fixundfertig.at/